Der Umstieg auf erneuerbare Energien kommt. Daher wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) im September des Jahres von der Bundesregierung verabschiedet.
In der Praxis gibt es noch einige Hürden, z.B. ist der Umstieg auf eine Wärmepumpe oft nicht möglich. Beispielhafte Gründe dafür:
Die Alternative, ein Fernwärmeanschluss, ist noch nicht flächendeckend verfügbar. Wussten Sie, dass ein Anschluss an das Netz nicht möglich ist, wenn das Heizen mit Öl oder Gas (noch) günstiger ist?
Es gibt Übergangsregelungen und bis zum 31.12. noch Möglichkeiten, die Bestandsschutz bis zum Jahr 2044 ermöglichen.
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Das gilt ab 01.01.2024 nach der neuen Gesetzgebung:
Eine neue Heizung muss (mind. 65 %) erneuerbare Energien nutzen und damit die Anforderung „EE 65%“ erfüllen.
Möglich ist dies über:
Das können Sie jetzt tun: