Bestandsschutz bis 2044: Diese Möglichkeiten können Sie bis zum 31.12.2023 nutzen

Das neue Gebäudeenergiegesetzt tritt ab dem 01.01.2024 in Kraft

Der Umstieg auf erneuerbare Energien kommt. Daher wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) im September des Jahres von der Bundesregierung verabschiedet.

In der Praxis gibt es noch einige Hürden, z.B. ist der Umstieg auf eine Wärmepumpe oft nicht möglich. Beispielhafte Gründe dafür:

  • Es gibt nicht ausreichend Platz für das Aufstellen einer Wärmepumpe
  • Der geforderte Abstand zu Nachbarn kann nicht gewahrt werden
  • Das Gebäude ist zu schlecht isoliert
  • Die Heizkörper sind zu klein (optimal ist Fußbodenheizung)
  • Der Anschluss an die Hauselektrik ist nur nach erheblichen Investitionen möglich

 

Die Alternative, ein Fernwärmeanschluss, ist noch nicht flächendeckend verfügbar. Wussten Sie, dass ein Anschluss an das Netz nicht möglich ist, wenn das Heizen mit Öl oder Gas (noch) günstiger ist?

 

Es gibt Übergangsregelungen und bis zum 31.12. noch Möglichkeiten, die Bestandsschutz bis zum Jahr 2044 ermöglichen.

Jetzt Handeln macht Sinn. Wir sind vorbereitet und haben technische Lösungen auf Vorrat!

 

Das gilt ab 01.01.2024 nach der neuen Gesetzgebung:

Eine neue Heizung muss (mind. 65 %) erneuerbare Energien nutzen und damit die Anforderung „EE 65%“ erfüllen.

Möglich ist dies über:

  • Wärmenetzanschluss
  • Wärmepumpe
  • Gasförmige/ flüssige Biomasse
  • Wärmepumpe Hybridsystem
  • Solarthermie Hybridsystem
  • Stromdirektheizung

 

Das können Sie jetzt tun:

 

  1. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail
    Telefon: 0221 - 964 764-0
    E-Mail: info@berboth.de
     
  2. Wir beraten Sie zu den Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Gebäude
     
  3. Sie erhalten ein transparentes Angebot
     
  4. Sie sichern sich mit dem Einbau einer neuen Heizung bis zum 31.12.2023 Bestandsschutz für Ihre Anlage bis zum Jahr 2044.